Welche Rechte und Pflichten habe ich?

Fertigstellung der Warteliste

Die Umsetzung einer Warteliste kann nur gewährleistet werden, wenn ausreichend Förderer gefunden werden. Sollte es aufgrund zu wenig Fördermittel nicht zur Auftragsausführung kommen, werden wir alle Förderer darüber in Kenntniss setzen. Da Sie erst am Ende des Projektes eine Rechnung erhalten, haben Sie kein Geld an uns überwiesen und sind kein Risiko eingegangen.

Recht auf Lieferung

Alle Förderer erhalten nach der Fertigstellung der Warteliste eine Zwischenversion des OSG Seminar Managers für Joomla 3.5.1 zur Verfügung gestellt. Eine schriftliche Kurzanleitung wird ebenfalls erstellt und bereit gestellt.

Ihr Recht auf die Umsetzung der beschriebenen Funktionen

Sollte sich während der Umsetzungsphase ergeben, dass bestimmte Merkmale nicht oder nicht auf die Art und Weise umsetzbar sind wie es in diesem Projekte beschrieben wird, werden wir einen alternativen Weg erarbeiten, um eine gleichwertige Funktionalität zu gewährleisten.

Ihr Recht auf Rücktritt von der Förderung

Ein Förderer kann von seinem Auftrag zurück treten, sollte das Datum für die geplante Fertigstellung / Lieferung um mehr als 14 Tage überschritten werden. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Wir planen die Fertigstellung der Basisversion zum 31. August 2016.

Ihre Pflicht zur Zahlung der zugesagten Fördersumme

Erfolgt die Lieferung der Leistung – auch wenn das Datum der geplanten Fertigstellung überschritten wird – vor dem schriftlichen Rücktritt, ist der Förderer zur Zahlung seiner zugesagten Auftragssumme verpflichtet. Weitere Bestimmungen gelten wie in der AGB der Open Source Group GmbH.

Referenzen

  • eLounge
  • Kanton Zürich
  • Pensionskasse SBB

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+41 44 586 00 18

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